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   BVerwG, 14.09.1968 - IV B 109.68   

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BVerwG, 14.09.1968 - IV B 109.68 (https://dejure.org/1968,2602)
BVerwG, Entscheidung vom 14.09.1968 - IV B 109.68 (https://dejure.org/1968,2602)
BVerwG, Entscheidung vom 14. September 1968 - IV B 109.68 (https://dejure.org/1968,2602)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 30.08.1962 - VIII C 49.60
    Auszug aus BVerwG, 14.09.1968 - IV B 109.68
    Denn selbst wenn dies richtig sein sollte, dem Kläger also insoweit das rechtliche Gehör versagt worden wäre, könnte das angefochtene Urteil auf diesem Verfahrensmangel nicht beruhen (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO), wie die oben angeführten Urteilsgründe erkennen lassen (vgl. hierzu Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. August 1962 - BVerwG VIII C 49.60 - in BVerwGE 15, 24 [BVerwG 30.08.1962 - VIII C 49/60] [25]).
  • BVerwG, 30.11.1978 - 7 B 93.76

    Voraussetzungen einer Überleitung in den Status eines Universitätsprofessors auf

    Denn die gesetzliche Vermutung des Beruhens in dieser Vorschrift kann dann nicht gelten, wenn das angefochtene Urteil von einer Begründung allein getragen wird, für die die im Zusammenhang mit der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör stehenden Umstände ohne jede Bedeutung sind (vgl. hierzu BVerwGE 15, 24 [BVerwG 30.08.1962 - VIII C 49/60] [25 f.]; Beschlüsse vom 9. August 1966 - BVerwG 2 B 3.66 - und vom 14. September 1968 - BVerwG 4 B 109.68 - [Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 9]).
  • BVerwG, 04.03.1971 - IV B 99.70

    Versagung des rechtlichen Gehörs

    In einem solchen Fall kann die Versagung rechtlichen Gehörs nicht mit Erfolg als Verfahrensmangel gerügt werden (vgl. Urteil vom 30. August 1962 in BVerwGE 15, 24 [BVerwG 30.08.1962 - VIII C 49/60] [25] sowie Beschlüsse des Senats vom 10. Oktober 1966 - BVerwG IV B 44.65 -, vom 14. September 1968 - BVerwG IV B 109.68 - und vom 30. Juni 1969 - BVerwG IV B 251.68 -).
  • BVerwG, 30.06.1969 - IV B 251.68

    Voraussetzungen der Verfahrensrüge der Versagung rechtlichen Gehörs nach § 132

    Eine etwa vorliegende Versagung des rechtlichen Gehörs kann sich mithin nicht auf die Entscheidung des Berufungsgerichts ausgewirkt haben; in einem solchen Fall kann die Versagung rechtlichen Gehörs nicht mit Erfolg als Verfahrensmangel gerügt werden (vgl. Urteil vom 30. August 1962 - BVerwG VIII C 49.60 - in BVerwGE 15, 24 [BVerwG 30.08.1962 - VIII C 49/60] [25], Beschlüsse des beschließenden Senats vom 10. Oktober 1966 - BVerwG IV B 44.65 - und vom 14. September 1968 - BVerwG IV B 109.68 -).
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